BAFA-geförderte Beratung für KMU | NeoVima

BAFA-Förderung für KMU
Unternehmensberatung mit finanziellem Zuschuss

NeoVima ist im BAFA-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ als Beratungsunternehmen gelistet. Dadurch können Beratungsprojekte rund um Unternehmensnachfolge, Organisation und strategische Weiterentwicklung finanziell bezuschusst werden.

Was die BAFA-Förderung für Sie bedeutet?

Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe dabei, externe Unternehmensberatung in Anspruch zu nehmen.

Gefördert werden individuell und konzeptionell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.

Handlungsfelder

Auf Grundlage der Analyse machen wir Schwachstellen, Risiken, Abhängigkeiten und Entwicklungspotenziale sichtbar.

Analyse

Wir betrachten die aktuelle Situation Ihres Unternehmens und beziehen dabei relevante Strukturen, Prozesse, Rollen und Rahmenbedingungen ein.

Empfehlungen

Wir erarbeiten konkrete Handlungsempfehlungen, die zu den Zielen, Möglichkeiten und Anforderungen Ihres Unternehmens passen.

Umsetzung

Wir übersetzen die Empfehlungen in nachvollziehbare Schritte und schaffen damit eine klare Grundlage für die weitere Umsetzung.

Wie hoch ist die Förderung?

Text über Fördermöglichkeiten: 50 % der Beratungsförderung, maximal 1.750 Euro.
Text mit Informationen zu Förderungen für neue Bundesländer und Zuschüssen.

Wichtig zu wissen: Der Zuschuss wird nachträglich ausgezahlt

Die BAFA-Förderung funktioniert nach dem Erstattungsprinzip: Sie bezahlen die Rechnung für die Beratung zunächst vollständig. Nach Abschluss der Beratung reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Zahlungsnachweise beim BAFA ein. Erst nach deren Prüfung wird der bewilligte Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt.

Als Berechnungsgrundlage werden maximal 3.500 Euro netto pro Beratung berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und muss unabhängig von der Höhe des Zuschusses vollständig getragen werden.

Die konkrete Förderhöhe richtet sich insbesondere nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte und den jeweils geltenden Förderbedingungen. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich das BAFA. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Ihr nächster Schritt könnte gefördert werden

Sie haben ein konkretes Vorhaben rund um Nachfolge, Organisation oder Weiterentwicklung? In einem unverbindlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob daraus ein förderfähiges Beratungsprojekt werden kann – klar, unkompliziert und passend zu Ihrem Unternehmen.

Die Förderentscheidung trifft ausschließlich das BAFA. Eine Bewilligung kann NeoVima nicht garantieren.

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